KURS FÜR DETEKTIW LIZENZ

Ausbildungskurs zum Privatdetektiv nach der neuen Gesetzesvorlage Art. 29 Abs. 5 des Gesetzes vom 6.
Juli 2001 über die Verfahren zur Detektivausbildung sowie der Verordnung des Innenministeriums vom
16.12.2013 für Personen die diese Lizenz anstreben,

Das Ziel der Ausbildung ist die Teilnehmer auf die zukünftige arbeit als Privatdetektiv vorzubereiten.
     
Die Ausbildung erfolgt in Form von einzelnen Workshops, hierbei nutzen wir die Erfahrungen von
professionellen Instruktoren, aktiven und ehemaligen Funktionären des Innenministeriums, BOR.
 
Die Dauer der Ausbildung ist auf insgesamt 50 Stunden angesetzt.

Im Zusammenhang mit der Ausbildung erstellen wir individuelle Termine und richten uns nach dem
Teilnehmer. Wir veranstalten keine Gruppenschulung, der Kandidat erscheint zum vereinbarten Termin und am selben Tag beginnt die Ausbildung.
 
Die Kosten für den Kurs betragen: 1100 PLN. Die Zahlung erfolgt auf unser Bankkonto: einmalig oder in
Raten, eine Vorauszahlung von 500 PLN wird nicht zurückerstattet im Falle einer Stornierung
(Vorauszahlung im Preis enthalten sowie die Schulungsunterlagen).

Bankkonto: Bei Auslandstransaktionen auf Anfrage
 
Lernmaterialien werden von uns gestellt.
Die Kurse sind auf die Bedürfnisse der Schüler zugeschnitten.
Schulungen werden abgehalten in Warka, Warschau, Kielce und Krakau.
 Fragen und Registrierungen unter:
rosomak_rst@wp.pl Tel. 606-745-930
 
Ablauf und Workshops der Ausbildung:

Thema I: Schutz personenbezogener Daten

1. Arten von persönlichen Daten.
2. Behörden zum Schutz personenbezogener Daten.
3. Die Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
4. Registrierung und Erfassung von persönlichen Daten.
5. Strafen bei Nichteinhaltung der Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten.
 

Thema II: Schutz von Verschlusssachen

1. Arten von Verschlusssachen.
2. Informationen zum Gesetz welche die und durch Verschlusssachen geschützt sind.
3. Klasifizierung von Verschlusssachen.
4. Grundlagen zum Schutz von Verschlusssachen.
5. Zugang zu Verschlusssachen.
6. Verarbeitung von Verschlusssachen.
7. Strafen bei Nichteinhaltung der Verordnung zum Schutz von Verschlusssachen.
 
Thema III: Rechte und Pflichten des Detektives

1. Rechtsgrundlage der Detektivtätigkeit.
2. Pflichten des Detektives
3. Zivil- und strafrechtliche Verantwortbarkeit des Detektives.

Thema IV: Vorschriften und Regeln für die möglichen Tätigkeiten in dem Berufswesen des Detektives.

1. Grundlagen des Geschäftsbereiches und Detektiv Dienstleistungen.
2. Pflichten des Unternehmens/Firma im Bereich der Detektei
3. Zivilrechtliche Verantwortung des Unternehmens
4. Organe und Behörden welche berechtigt sind das Unternehmen zu kontrollieren.
5. Erlaubnisse des Kontrollorgans
6. Registrierung und Registerauszug des Detektei Unternehmens
7. Vorschriften über die Ausübung von Detektiv Tätigkeiten auf dem Territorium der Republik Polen durch
Bürger der EU.
8. Ausgewählte Fragen und Probleme zur wirtschaftlichen Gewerbedienstleistung der Detektivarbeiten.
 
Die Ausbildung ist auch für Leiter der Sicherheitsdienste sowie Mitglieder von Ordnungsdienst und
Nachrichtendienst gedacht. Diese Erlaubnisse sind unabdingbar für den Schutz bei Massenveranstaltungen.

Gemäß § 3. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Inneres vom 9. August 2004 über die Muster und die Art der Lizenzen (Dz. U. 2004 Nr. 181, Abs. 1879), muss die Person welcher die Lizenz ausgehändigt werden soll, diese persönlich unter Vorlage einer Einzahlungsbestätigung entgegennehmen. Die Lizenz wird innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgegeben, an dem die Entscheidung seiner Rechtskräftigkeit gültig wurde.

Das Verfahren für das erlangen der Detektivlizenz:
Die Lizenz kann von einer Person beantragt werden, die:

  • polnischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen
    Union ist, oder dazu berechtigt im Rahmen des internationalen Abkommens und EU-Recht, eine
    Beschäftigung aufzunehmen oder einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Republik
    Polen nachzugehen
  • 21 Jahre alt ist
  • mindestens Sekundarschulabschluss hat
  • Volle Rechtsfähigkeit besitzt
  • nicht wegen einer Straftat oder steuerrechtlichen Straftat verurteilt wurde
  • nicht wegen einer Straftat oder steuerrechtlichen Straftat angeklagt wurde
  • nicht disziplinarisch von Polizei, Grenzschutz, Ministerium für Innere Sicherheit, Nachrichtendienst, Staatssicherheit, der Militärstaatsanwaltschaft, Gericht oder einer anderen Institution des
    öffentlichen Dienstes in der Republik Polen oder einem anderen Land in den letzten 5 Jahren
    entlassen wurde
  • die geistige Reife und Fähigkeiten hat Dienstleistungen zu erbringen im Detektivgewerbe, attestiert
    durch ärztliche Untersuchung
  • hat ein sauberes Führungszeugnis ausgestellt durch die entsprechenden Behörden oder im Falle
    eines Wohnsitzes im Ausland, durch die für ihn zuständige Verwaltungsbehörde.
  • nachweisen kann, dass Sie an entsprechender Lehrgänge teilgenommen hat, welche in den oben
    genannten Punkten I-IV behandelt werden und dies durch ein entsprechendes Abschlussdokument
    bestätigt wird.

Die Detektivs Lizenz wird durch die für die Meldeadresse zuständige Polizeikommandantur
herausgegeben oder im Falle eines Wohnsitzes außerhalb der Republik Polen, durch die
Kommandantur der Hauptstadtpolizei.
 
Die beantragende Person muss diesen Antrag schriftlich oder in elektronischer Form, im Sinne des
Gesetzes vom 17. Februar 2005 über die elektronische Datenerfassung für öffentliche Behörden
(Dz. U. 2013 Pos. 235), einreichen und an:
1) der für den, für die Person zuständigen Kreispolizeibehörde oder
2) dem Kommandanten der Hauptstadtpolizei

Der Antrag sollte den Namen, die Anschrift und Unterschrift der Person enthalten, welche die
Lizenz beantragt.

Eine Person welche die Detektivs Lizenz beantragt muss diesem folgendes beifügen:

  • eine schriftliche Erklärung über die volle Rechtsfähigkeit
  • eine schriftliche Erklärung, dass nicht gegenwärtig ein Strafverfahren oder eines Verfahren in Fällen
    von Steuerstraftaten vorliegt
  • eine schriftliche Erklärung, dass nicht rechtskräftig wegen eins Strafverfahrens oder eines
    Verfahrens in Fällen von Steuerhinterziehung verurteilt wurde
  • eine schriftliche Erklärung, dass sie nicht disziplinarisch von Polizei, Grenzschutz, Ministerium für
    Innere Sicherheit, Nachrichtendienst, Staatssicherheit, der Militärstaatsanwaltschaft, Gericht oder
    einer anderen Institution des öffentlichen Dienstes in der Republik Polen oder einem anderen Land
    in den letzten 5 Jahren entlassen wurde
  • ein aktuelles Führungszeugnis
  • Kopien eines gültigen Personalausweises, im Fälle von Ausländern einen gültigen Pass oder ein EU-
    weit gültiges Dokument welches nachweist dass diese Person zum Ausführen einer gewerblichen
    Tätigkeit befähigt ist, welches Namen, Adresse, Geburtsdatum und Ort enthält (Original zur
    Einsicht)
  • eine Kopie der Bescheinigung oder ein Diplom des erfolgreichen Abschlusses der Sekundarschule
    oder höher (Original zur Einsicht)
  • zwei Fotos der Größe. 2,5 x 3,5 cm
  • Bescheinigung über die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen, welche in den oben genannten
    Punkten I-IV behandelt werden.
  • ein ärztliches Attest welches bescheinigt dass die Person der Tätigkeit als Detektiv uneingeschränkt
    nachgehen kann, in Übereinstimmung mit der Form im Anhang zur Verordnung des Ministers für
    Gesundheit vom 3. November 2011 über die medizinischen und psychologischen Untersuchungen
    von Bewerbern für die Erteilung der Detektivlizenz (Dz aufgeführt. U . ab 2011 Nr 251, Pos. 1511).
  • Einen Zahlungsnachweis für die Summe welche, gemäß § 1. 1 der Verordnung des Ministers für
    Inneres vom 5. November 2002. festgelegte wurde.